(Novacek, ÖStZ 2012/280, S. 153)
Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen soll zum 1. 1. 2014 neu bewertet werden. Die in der Presse und der Fachliteratur erwogene Anpassung wird aber von den Land- und Forstwirten abgelehnt. Der Autor untersucht, ob anstelle des Ertragswerts der gemeine Wert (Verkehrswert) für nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke der Bewertung zugrunde gelegt werden darf.