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Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGÖStZ 2012/500ÖStZ 2012, 281 Heft 11 v. 5.6.2012

(Novacek, ÖStZ 2012/280, S. 153)

Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen soll zum 1. 1. 2014 neu bewertet werden. Die in der Presse und der Fachliteratur erwogene Anpassung wird aber von den Land- und Forstwirten abgelehnt. Der Autor untersucht, ob anstelle des Ertragswerts der gemeine Wert (Verkehrswert) für nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke der Bewertung zugrunde gelegt werden darf.

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