(Kühbacher, ÖStZ 2012/284, S. 168)
Handelt es sich lediglich um eine einmalige Finanzierungszusicherung, soll von einer freiwilligen Gesellschafterleistung auszugehen sein, die Gesellschaftsteuer auslöst. Zweifel an dieser Rechtsansicht äußerte zuletzt der UFS Linz und brachte deshalb ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH ein. Mittlerweile liegt das betreffende Urteil vor.