FLAG 1967: § 2 Abs 1, § 5 Abs 3, EStG 1988: § 34
VwGH 26. 1. 2012, 2012/16/0008
Ein 1-jähriger Auslandsaufenthalt zum Zweck eines Schulbesuchs (im Wege eines Austauschprogramms absolvierte das Kind das siebte AHS-Jahr in einer Schule in den USA) ist als ständiger Aufenthalt im Ausland iSd § 5 Abs 3 FLAG zu werten. Demnach stand ein Anspruch auf Familienbeihilfe für das Auslandsjahr nicht zu (vgl Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", UFS Journal 2011/10, 371). Unterhaltsleistungen für minderjährige Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, können bei der Ermittlung des Einkommens grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG berücksichtigt werden (vgl VwGH 24. 9. 2008, 2008/15/0199).