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Einkommensteuerverfahren, Wiederaufnahmeantrag, Rechtzeitigkeit vom Wissen des Vertreters im Einkünftefeststellungsverfahren abhängig

JudikaturÖStZ 2012/457ÖStZ 2012, 264 Heft 10 v. 15.5.2012

BAO § 303 Abs 1 und Abs 2 (BAO: § 188)

VwGH 22. 12. 2011, 2009/15/0153

Die Kenntnis des in einem Einkünftefeststellungsverfahren agierenden steuerlichen Vertreters über einen Wiederaufnahmegrund (hier: darüber, dass es sich bei dem Feststellungsbescheid für die Mitunternehmerschaft nach § 188 BAO mangels gültigem Bescheidadressat um einen sog "Nichtbescheid" handelte) ist auch den Beteiligten zuzurechen (zumal sich ein Verfahren zur Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO nur als Bündelung eines Ausschnittes der Einkommensteuerverfahren aller Beteiligten darstellt).

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