EStG 1988: § 30 Abs 2
VwGH 29. 7. 2010, 2007/15/0235
Der Begriff des "Hauptwohnsitzes", dessen Veräußerung nach der näheren Bestimmung des § 30 Abs 2 Z 1 nicht als Spekulationsgeschäft steuerlich zu erfassen ist, wird in § 30 EStG nicht definiert. Bei mehreren Wohnsitzen ist als Hauptwohnsitz jener dieser Wohnsitze anzusehen, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt der Lebensinteressen); ein Zweitwohnsitz fällt somit nicht unter die Befreiungsbestimmung des § 30 Abs 2 Z 1 EStG.