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Spekulationseinkünfte, Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen)

JudikaturÖStZ 2011/253ÖStZ 2011, 136 Heft 6 v. 15.3.2011

EStG 1988: § 30 Abs 2

VwGH 29. 7. 2010, 2007/15/0235

Der Begriff des "Hauptwohnsitzes", dessen Veräußerung nach der näheren Bestimmung des § 30 Abs 2 Z 1 nicht als Spekulationsgeschäft steuerlich zu erfassen ist, wird in § 30 EStG nicht definiert. Bei mehreren Wohnsitzen ist als Hauptwohnsitz jener dieser Wohnsitze anzusehen, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt der Lebensinteressen); ein Zweitwohnsitz fällt somit nicht unter die Befreiungsbestimmung des § 30 Abs 2 Z 1 EStG.

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