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Steuerpflicht einer abstrakten Verdienstentgangsrente

JudikaturÖStZ 2011/254ÖStZ 2011, 136 Heft 6 v. 15.3.2011

EStG 1988: § 29 Z 1 (§ 32 Z 1 lit a)

VwGH 17. 11. 2010, 2007/13/0066

Eine sog abstrakte Verdienstentgangsrente nach § 1325 ABGB, die vom Träger einer Krankenanstalt an den Geschädigten wegen eines bei dessen Geburt unterlaufenen Behandlungsfehlers (der zu einer schweren Behinderung und zur Erwerbsminderung führte) geleistet wird, unterliegt als wiederkehrender Bezug iSd § 29 Z 1 EStG der Steuerpflicht. Da sich die Bemessung der Rente am (abstrakten) Monatsentgelt öffentlicher Vertragsbediensteter orientierte, handelte es sich um eine (einkommensersetzende) Schadensrente für Verdienstentgang. Dieser Besteuerung standen die verfassungsrechtlichen Überlegungen, wie sie der VfGH im Erk vom 7. 12. 2006, B 242/06, VfSlg 18031, in Bezug auf die Verneinung der Steuerpflicht von (keinen Einkommensersatz darstellenden) sog Mehrbedarfsrenten einer behinderten Person zum Ausdruck brachte, nicht entgegen.

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