UStG 1994: § 2 Abs 3, § 12 Abs 1
VwGH 25. 10. 2011, 2008/15/0299
Einem aus mehreren Gemeinden gebildeten Gemeindeverband, dem entsprechend den landesgesetzlichen Regelungen (oberösterreichisches Gemeindeverbändegesetz, LGBl 1988/51 idF LGBL 2002/113) die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts zukommt, und der im Bereich der Errichtung und Betreuung eines Gewerbegebiets einen Betrieb gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG bildet, kommt hinsichtlich der Errichtungskosten einer Aufschließungsstrasse im Bereich des Betriebsansiedlungsgebiets der Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 1 UStG zu. Dies gilt auch in Bezug auf die mit der Errichtung der Aufschließungsstrasse notwendigen Adaptierungskosten im Zusammenhang mit dem Anschluss an die Bundesstrasse (steuerpflichtige Werklieferung an den Straßeneigentümer, wobei die weiterverrechneten Kosten für die Baumaßnahmen an der Bundessstraße an die Kaufinteressenten des Gewerbegebiets als Zahlungen von dritter Seite zu werten sind.