UStG 1994: § 2 Abs 1, § 12 Abs 1 (BAO: § 22)
VwGH 19. 10. 2011, 2008/13/0046
Wird ein einer Privatstiftung zugestiftetes Wohngebäude nach dessen Sanierung an den Stifter/Begünstigten zur Nutzung überlassen, kommt es für die Frage, ob die Privatstiftung damit eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 Abs 1 UStG ausübt (mit der Folge des möglichen Vorsteuerabzugs für die Sanierungskosten nach § 12 Abs 1 UStG), darauf an, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine marktkonforme Vermietung vorliegt (vgl bereits VwGH 7. 7. 2011, 2007/15/0255). Ohne Klärung der Frage, ob eine Vermietung zu marktkonformen (fremdüblichen) Bedingungen vorliegt, kann auch noch nicht abschließend beurteilt werden, ob das Mietverhältnis deshalb nicht anerkannt werden könnte, weil die vorliegende Gesamtgestaltung als eine "missbräuchliche Praxis" zu werten sei (vgl dazu zuletzt das Urteil des EuGH 22. 12. 2010, C-103/09 , Weald Leasing, sowie VwGH 31. 3. 2011, 2008/15/0115).