(Fellner, SWK 30/2011, S 1003)
In der Entscheidung vom 14. 7. 2011, 13 Os 38/11d, beanstandete der OGH, dass das Erstgericht keine Feststellungen zur allfälligen Rechtskraft der auf der Basis der unrichtigen Jahressteuererklärungen des Beschwerdeführers erlassenen Abgabenbescheide getroffen hatte, sodass sich nicht beurteilen ließ, ob die Abgabenhinterziehungen vollendet wurden.