(Gunacker-Slawitsch, RdW 2011/711, S. 699)
Der Beitrag unterzieht das VwGH-Erk vom 7. 7. 2011, 2011/15/0060, einer kritischen Würdigung. Nachgegangen wird va der Frage, ob Bescheide, die zunächst ohne (nähere) Ermittlungen erklärungsgemäß erlassen wurden, auf der Grundlage des geltenden Rechts mittels Auskunftsersuchen systematisch "nachkontrolliert" werden können. Richtigerweise bedürfte es dazu einer Gesetzesänderung.