(Heber, SWK 30/2011, S 994)
Mit dem AbgÄG 2011 hat ein neuer die Rechtskraft durchbrechender Tatbestand Einzug in die BAO gefunden. § 293c BAO soll bewirken, dass Bilanzberichtigungen aufgrund fehlerhafter Einkünfteermittlung durch eine Bescheidberichtigung im Wurzeljahr auch steuerrechtliche Wirkung entfalten, obwohl diese Bescheide wegen Verjährung materiell rechtskräftig waren.