(Seiler, SWK 29/2011, S 978)
Von steuerrechtlichen Vertretern würden die Möglichkeiten einer Selbstanzeige gerne großzügig ausgelegt. Darauf basierende Ratschläge, die weder im Gesetz noch in der Judikatur Deckung finden, könnten sich jedoch als gefährlich erweisen. Die freiwillige Selbstbelastung bringe dem Abgabepflichtigen dann keine Straffreiheit, sondern erleichtere nur die Tatüberführung.