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Bilanzberichtigung und Nachholverbot im Lichte des § 293c BAO

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2011/1042ÖStZ 2011, 586 Heft 23 v. 12.12.2011

(Heber, SWK 30/2011, S 994)

Mit dem AbgÄG 2011 hat ein neuer die Rechtskraft durchbrechender Tatbestand Einzug in die BAO gefunden. § 293c BAO soll bewirken, dass Bilanzberichtigungen aufgrund fehlerhafter Einkünfteermittlung durch eine Bescheidberichtigung im Wurzeljahr auch steuerrechtliche Wirkung entfalten, obwohl diese Bescheide wegen Verjährung materiell rechtskräftig waren.

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