Im Falle einer vom Arbeitgeber initiierten Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Einhaltung der vereinbarten 12-monatigen Kündigungsfrist ist die an den Dienstnehmer (hier: Vorstand) geleistete Zahlung, um ihn zur einvernehmlichen vorzeitigen Auflösung seines Dienstvertrags zu bewegen, nicht als "freiwillige Abfertigung" iSd § 67 Abs 6 EStG zu qualifizieren, sondern unter § 67 Abs 8 lit b EStG zu subsumieren. VwGH 15. 9. 2011, 2007/15/0231.