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Abschlagszahlung an ausscheidenden Vorstand

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2011/1007ÖStZ 2011, 565 Heft 23 v. 12.12.2011

Im Falle einer vom Arbeitgeber initiierten Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Einhaltung der vereinbarten 12-monatigen Kündigungsfrist ist die an den Dienstnehmer (hier: Vorstand) geleistete Zahlung, um ihn zur einvernehmlichen vorzeitigen Auflösung seines Dienstvertrags zu bewegen, nicht als "freiwillige Abfertigung" iSd § 67 Abs 6 EStG zu qualifizieren, sondern unter § 67 Abs 8 lit b EStG zu subsumieren. VwGH 15. 9. 2011, 2007/15/0231.

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