vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kommunalsteuernachschau durch Gemeinde

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2011/1008ÖStZ 2011, 566 Heft 23 v. 12.12.2011

Nach dem letzten Satz des § 14 Abs 1 KommStG bleibt das Recht der Gemeinden auf Durchführung einer Nachschau gemäß der jeweils für sie geltenden Landesabgabenordnung unberührt, wobei § 148 Abs 3 BAO (Verbot einer Wiederholungsprüfung) sinngemäß anzuwenden ist. Das Recht der Gemeinden auf Durchführung einer Nachschau wird also dadurch - im Allgemeinen - ausgeschlossen, dass bereits eine Prüfung (auch) der Kommunalsteuer durch das für die Lohnsteuerprüfung zuständige Finanzamt oder den für die Sozialversicherungsprüfung zuständigen Krankenversicherungsträger erfolgte. Eine derartige gemeinsame Prüfung für die Jahre 2001 bis 2005 war aber beim Beschwerdeführer nicht bereits erfolgt und die Gemeinde demnach zu einer Nachschau iSd § 116 Tir LAO berechtigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!