(Leitner-Hanetseder/Rohatschek, SWK 27/2011, W 109)
Seite 556
Angesichts der geplanten Reformbemühungen im Bereich der Rechnungslegungsnormen des Unternehmensrechts sehen die Autoren einen Reformbedarf im Tatbestand der Beherrschung bei Stimmrechtsmehrheit ohne tatsächliche Möglichkeit der Beherrschung gem § 244 Abs 2 Z 1 UGB.