(Reich-Rohrwig, ecolex 9/2011, S. 822)
Das GesRÄG 2011 wurde am 7. 7. 2011 vom Nationalrat beschlossen und am 27. 7. 2011 im BGBl veröffentlicht; größtenteils ist es am 1. 8. 2011 in Kraft getreten. Der Beitrag bietet einen Überblick über die Neuerungen dieser Gesetzesnovelle, die vor allem Berichts- und Dokumentationspflichten im Umgründungsrecht betreffen.