(Schauer, SWK 27/2011, W 103)
Vielen aus öffentlichen Haushalten ausgegliederten Institutionen und Selbstverwaltungskörpern ist eine Rechnungslegung vorgeschrieben, die sich weitgehend an den Vorschriften des UGB orientiert. Dabei werde übersehen, dass der Begriff "Gewinn" (oder "Verlust") nur für erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Organisationen passend ist.