(Talos/Arzt, SWK 25/2011, W 85)
Das GesRÄG 2011 bringt mit der Umstellung aller nicht börsenotierten Aktiengesellschaften auf Namensaktien eine einschneidende Neuerung im Aktienrecht. In Umsetzung europäischer Vorgaben werden einige Erleichterungen im Umgründungsrecht eingeführt und ist die Eintragung der Internetadresse im Firmenbuch vorgesehen.