(Wiedermann/Wilplinger, ecolex 9/2011, S. 788)
Die durch das BBG 2011 und das AbgÄG 2011 auch für Privatstiftungen neu geregelte Kapitalvermögensbesteuerung wurde hins der laufenden Beteiligungserträge der steuerlichen Situation bei Kapitalgesellschaften, hins der Beteiligungsveräußerungen jener bei natürlichen Personen mit der Besonderheit angeglichen, dass die Übertragung stiller Reserven weiterhin möglich ist.