(Endfellner, FJ 9/2011, S. 291)
Kosten zur Vermeidung einer voraussichtlich eintretenden Gesundheitsgefährdung in den eigenen vier Wänden liegen nach Ansicht des Autors an der Schnittstelle zwischen ertragsteuerlicher Irrelevanz und der Möglichkeit zur Geltendmachung einer außergewöhnlichen Belastung mit Selbstbehalt. Diese Schnittstelle wird im Beitrag erörtert.