(Doralt, RdW 2011/594, S. 552)
Kaum beachtet habe der VwGH in jüngster Vergangenheit die Personengesellschaft wiederholt als "Gewinnermittlungssubjekt" bezeichnet. Damit verwende er für die Besteuerung der Personengesellschaft eine Terminologie, die nicht der Bilanzbündeltheorie, sondern der Einheitsbilanz folge. Demgemäß scheine sich ein grundlegender Wechsel in der Rechtsprechung des VwGH vollzogen zu haben.