1. Darstellung der Rechtslage/-ansicht des BMF in Kurzfassung
1.1. Allgemeines
Sonstige Bezüge sind im Lohnsteuerrecht das Gegenstück zu den laufenden Bezügen. Ein Arbeitnehmer erhält in der Regel laufende Bezüge, meist regelmäßig in monatlichen Lohnzahlungszeiträumen. Bei den sonstigen Bezügen iSd § 67 Abs 1 und 2 EStG handelt es sich um Bezüge, die zusätzlich zum laufenden Bezug gewährt werden. Diese sonstigen Bezüge müssen sich sowohl aufgrund des Rechtstitels, aus dem der Arbeitnehmer den Anspruch ableitet (vertragliche Vereinbarung), als auch durch die tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden.