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Prämien/Provisionen - Klarstellungen des BMF

Steuerrecht aktuellMag. Dr. Wolfgang HöfleÖStZ 2011/953ÖStZ 2011, 541 Heft 22 v. 25.11.2011

1. Darstellung der Rechtslage/-ansicht des BMF in Kurzfassung

1.1. Allgemeines

Sonstige Bezüge sind im Lohnsteuerrecht das Gegenstück zu den laufenden Bezügen. Ein Arbeitnehmer erhält in der Regel laufende Bezüge, meist regelmäßig in monatlichen Lohnzahlungszeiträumen. Bei den sonstigen Bezügen iSd § 67 Abs 1 und 2 EStG handelt es sich um Bezüge, die zusätzlich zum laufenden Bezug gewährt werden. Diese sonstigen Bezüge müssen sich sowohl aufgrund des Rechtstitels, aus dem der Arbeitnehmer den Anspruch ableitet (vertragliche Vereinbarung), als auch durch die tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden.

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