Die Misere um die Einheitswerte geht weiter. Zuletzt wurde mit Erkenntnis des VfGH vom 21. 9. 2011, G 34, 35/11, § 26 Abs 1 und Abs 1 a GGG als verfassungswidrig aufgehoben. Da der Verfassungsgerichtshof zwar die Anknüpfung des Gesetzgebers an die völlig veralteten Einheitswerte von Mal zu Mal stärker kritisiert, den Sitz der Verfassungswidrigkeit selbst, nämlich die einschlägigen Bestimmungen des Bewertungsrechts, unberührt lässt, ist zu befürchten, dass die nunmehrige Aufhebung des § 26 Abs 1 und 1a GGG nicht das letzte Kapitel dieser Geschichte darstellt.