Seit 1. 1. 2011 müssen bestimmte Zahlungen über 100.000 € ins Ausland dem Finanzamt in elektronischer Form bis Ende Februar des jeweils folgenden Kalenderjahres gemeldet werden. Diese neue Mitteilungsverpflichtung gemäß § 109b EStG wurde nun in die entsprechende Verordnung des BMF zum EStG über elektronische Datenübermittlungen aufgenommen. BGBl II 2011/375, ausgegeben am 22. 11. 2011.