(Puchinger, FJ 9/2011, S. 308)
Der Autor skizziert die Entscheidung des UFS, wonach ein versäumter Anspruch auf Berücksichtigung des Kinderfreibetrags auch noch nach Rechtskraft des Einkommensteuerbescheids im Rahmen eines Aufhebungsantrags geltend gemacht werden kann.