(Puchinger, FJ 9/2011, S. 309)
Im Beitrag werden zwei UFS-Entscheidungen behandelt, wonach die Behörde bei einem mangelhaften Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht zur Aufforderung zur Verbesserung des Antrags verpflichtet sei; dies wird von Puchinger als problematisch beurteilt.