(Zorn, SWK 26/2011, S 909)
Sollen die Bürger Steuererklärungen einreichen, die das Finanzamt zur Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung überprüfen soll, so stehen rechtspolitisch mehrere Möglichkeiten offen, dies verfahrensrechtlich zu regeln. Die Frage, ob Lohnsteuerpflichtige eine Aufbewahrungspflicht für Belege trifft, sei nicht abschließend geklärt.