vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausnahmen von der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2011/926ÖStZ 2011, 535 Heft 21 v. 15.11.2011

(Fellner, SWK 25/2011, S 883)

Eintragungen in das Grundbuch dürfen zur Sicherung der Abgaben erst dann vorgenommen werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt. Die im Jahre 2008 erfolgte Änderung des § 18 LiegTeilG blieb in der BAO unberücksichtigt. § 160 BAO hat daher insoweit keinen Anwendungsbereich mehr.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!