Zum Auftakt einer ÖStZ-Schwerpunktreihe zu Konzernverrechnungspreisen anlässlich der Kundmachung der Verrechnungspreisrichtlinien 2010 ("VPR 2010")1 durch das BMF Ende letzten Jahres wurde in Ausgabe 23/2010 über die Inhalte der VPR 2010 bereits in Grundzügen berichtet.2 Beginnend mit dem vorliegenden Beitrag sollen die in den VPR 2010 enthaltenen Aussagen näher untersucht und vor dem Hintergrund bisheriger Äußerungen der österreichischen Finanzverwaltung und insbesondere der aktuellen Fassung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ("OECD-VPG")3 kritisch gewürdigt werden.