Dass nunmehr auch in Österreich eine Schwerpunktdiskussion über Fragen der internationalen Verrechnungspreisgestaltung Einzug gehalten hat, ist jedenfalls zu begrüßen. Allerdings soll durch diese Diskussion nicht das Ziel der VPR 2010 gefährdet werden, das darauf ausgerichtet ist, zu mehr Rechtssicherheit in diesem hochkomplexen Gebiet des österreichischen Steuerrechts beizutragen. Es muss daher der verunsichernde Eindruck bei den Rechtsanwendern vermieden werden, dass die VPR 2010 in Widerspruch zu den OECD-VPG stünden, dass "Kehrtwendungen des BMF" stattgefunden hätten, und dass in den VPR vertretene Auffassungen des BMF "nicht haltbar" seien.