(Petritz, SWK 34/35/2010, S 1032)
Der UFS Innsbruck hat in seiner Entscheidung vom 25. 6. 2010, RV/0226-I/09, im konkreten Sachverhalt die Vermeidung von Grunderwerbsteuer durch einen treuhändig gehaltenen Anteil als missbräuchlich eingestuft. Der Autor untersucht die Entscheidung und versucht Lösungen für die Beraterpraxis aufzuzeigen.