(Marschner, FJ 11/2010, S. 329)
Marschner befasst sich mit der UFS-Entscheidung RV/0226-I/09 vom 25. 6. 2010, wonach eine grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsvereinigung auch dann vorliegt, wenn zwar nur 99 % der Anteile an einer Gesellschaft, die inländische Grundstücke besitzt, übertragen werden, aber der Übergeber erklärt, das restliche 1 % treuhändig für den Übernehmer zu halten.