(Canete, SWK 32/2010, S 958)
Die Autorin bespricht das VfGH-Urteil vom 6. 10. 2010, B 298/10, in welchem dieser zum Ergebnis kommt, dass das System der Einheitsbewertung hinsichtlich der Grundsteuer noch verfassungsrechtlich unbedenklich ist, sich jedoch für die Zukunft eine Hintertür offen lässt, sollte sich die Diskrepanz zwischen den regionalen und individuellen Einheitswerten und den Verkehrswerten weiter vergrößern.