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DBA-Revisionsprotokoll mit Deutschland unterzeichnet

Info aktuellInternationales SteuerrechtÖStZ 2011/5ÖStZ 2011, 2 Heft 1 und 2 v. 17.1.2011

Am 29. 12. 2010 wurde in Berlin ein Abänderungsprotokoll zum DBA-Deutschland unterzeichnet. Einziger Revisionspunkt war die Umsetzung des aktuellen OECD-Standards der Transparenz und Amtshilfe. Der bisherige Amtshilfeartikel (Art 26) wurde durch einen neuen Artikel 26 ersetzt, welcher substanziell dem Art 26 OECD-MA idF 2005 entspricht und den die Durchbrechung des Bankgeheimnisses für Zwecke eines internationalen Auskunftsamtshilfeverfahrens auslösenden neuen Absatz 5 enthält. Das bestehende Protokoll zum DBA-2000, BGBl III 2002/182, wurde um einen neuen Abs 13a ergänzt, der die in der österr Vertragspraxis üblichen Klarstellungen zur Darstellung der voraussichtlichen Erheblichkeit der erbetenen Auskünfte enthält. Der Wortlaut dieser Kriterien wurde - wie auch bei den anderen von Österreich abgeschlossenen vergleichbaren Protokollen - dem Art 5 des OECD-TIEA ("Tax Information Exchange Agreement") entnommen. Das Protokoll enthält auch eine Verpflichtung zur Maßgeblichkeit der einschlägigen OECD-Kommentare (insb zum OECD-MA und zum TIEA) betr den Informationsaustausch, wobei die jeweils geltende Fassung der Kommentare maßgeblich ist. Diese Kommentarbestimmungen werden insb auch hins der Frage der Art der Bezeichnung der Person, der die Ermittlung oder Untersuchung gilt, Bedeutung haben, wobei aufgrund der bisherigen Arbeiten der OECD bereits jetzt davon ausgegangen werden kann, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Bezeichnungsmerkmale als der Name, wie zB die Bekanntgabe eines Bankkontos, als ausreichend angesehen werden können. Durch die nach längeren Verhandlungen nunmehr durchgesetzte Übereinstimmung des deutschen Abänderungsprotokolls mit einschlägigen Protokollbestimmungen anderer von Österreich jüngst abgeschlossener Verträge konnte die aus einem allfälligen anderslautenden Wortlaut abzuleitende Vermutung einer gegenüber Deutschland abweichenden Rechtslage vermieden werden. Das Abänderungsprotokoll wird gem seinem Art III erstmals auf das Steuerjahr 2011 Anwendung finden. (hj)

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