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Auswirkungen der EuGH-Entscheidung - keine Einbeziehung der NoVA in die USt-Bemessungsgrundlage

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2011/4ÖStZ 2011, 2 Heft 1 und 2 v. 17.1.2011

1. Rechtslage nach dem 22. 12. 2010

Der EuGH ist in seiner Entscheidung vom 22. 12. 2010 (C-433/09 , Kommission/Österreich, ÖStZ 2011/3) zur Auffassung gelangt, dass die Einbeziehung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer (USt) gegen Art 78 MwStSyst-RL verstößt, da die NoVA nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung, sondern mit der Zulassung eines Kraftfahrzeugs steht.

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