1. Rechtslage nach dem 22. 12. 2010
Der EuGH ist in seiner Entscheidung vom 22. 12. 2010 (C-433/09 , Kommission/Österreich, ÖStZ 2011/3) zur Auffassung gelangt, dass die Einbeziehung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer (USt) gegen Art 78 MwStSyst-RL verstößt, da die NoVA nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung, sondern mit der Zulassung eines Kraftfahrzeugs steht.