UStG 1994: § 2 Abs 1, § 12 Abs 1
VwGH 7. 7. 2011, 2007/15/0255
Erfolgt die Überlassung der Nutzung eines Wohnhauses an den Stifter/Begünstigten einer Privatstiftung nicht deshalb, um Einnahmen zu erzielen, sondern um ihm einen Vorteil zuzuwenden (Zuwendung aus der Stiftung), dann fehlt es an einer wirtschaftlichen Tätigkeit iSd Art 4 Abs 1 und 6 der 6. EG-RL bzw einer unternehmerischen Tätigkeit iSd § 2 Abs 1 UStG (sodass auch kein Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 1 UStG zusteht). Die Beurteilung ist an Hand eines Vergleichs zwischen den Umständen, unter denen das Wohngebäude dem Stifter überlassen wird, und den Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird, vorzunehmen (Anhaltspunkte für die erforderliche Abgrenzung zwischen Tätigkeiten, die letztlich nur der Erfüllung des Stiftungszwecks dienen, und solchen, die über die bloße Erfüllung des Stiftungszwecks hinaus als wirtschaftliche Tätigkeiten einzustufen sind, finden sich zB im Urteil des EuGH vom 26. 9. 1996, C-230/94 , Enkler).