UStG 1994: § 1 Abs 1
VwGH 28. 4. 2011, 2007/15/0064
Besteht der satzungsgemäße Zweck von Genossenschaften/Vereinen darin, Leistungen an die Mitglieder zu erbringen, die in deren individuellen Interesse liegen, wobei die für die Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Mittel (ganz oder teilweise) durch Beiträge der Mitglieder aufgebracht werden, liegt grundsätzlich ein Leistungsaustausch iSd § 1 Abs 1 Z 1 UStG vor (vgl zB VwGH 24. 4. 2002, 2000/13/0051, sowie EuGH 21. 3. 2002, C-174/00 , Kennemer Golf & Country Club).