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Behördlicher Eingriff, Absenkung der Ökopunkte, Auflösung des Investitionsfreibetrags

JudikaturÖStZ 2011/707ÖStZ 2011, 389 Heft 15 und 16 v. 8.8.2011

EStG 1988: § 10 Abs 9 (§§ 12, 30 und 37)

VwGH 16. 12. 2010, 2007/15/0204

Gemäß § 10 Abs 9 letzter Satz EStG (idF vor dem BGBl I 2006/101) konnte im Fall des Ausscheidens eines Wirtschaftsguts infolge höherer Gewalt oder behördlichen Eingriffs die gewinnerhöhende Auflösung eines Investitionsfreibetrags unterbleiben. Die Absenkung der Ökopunkte infolge des Abschlusses des Transitabkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Gemeinschaft hatte keine enteignungsähnliche Wirkung in Bezug auf die Fahrzeuge eines Frächters (auch wenn dieser aus wirtschaftlichen Gründen "gezwungen" gewesen sein sollte, Fahrzeuge frühzeitig zu verkaufen und durch neue abgasärmere zu ersetzen) und erfüllte somit auch nicht den Tatbestand des "behördlichen Eingriffs" iS der Rechtsprechung, der nur solche Eingriffe betrifft, mit der die öffentliche Hand Eigentumsrechte zu ihren Gunsten verschiebt oder in einer Weise beeinträchtigt, dass das Eigentumsrecht an einer Sache mit eigentumsähnlicher Wirkung beschränkt wird (der Begriff des "behördlichen Eingriffs" findet sich auch in den §§ 12, 30 und 37 EStG).

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