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Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne, Mitunternehmerschaft, unentgeltliche Anteilsübertragung kein Entnahme- und Einlagevorgang

JudikaturÖStZ 2011/706ÖStZ 2011, 389 Heft 15 und 16 v. 8.8.2011

EStG 1988: § 4 Abs 1 (§ 23 Z 2), § 11a

VwGH 27. 1. 2011, 2008/15/0218

Ertragsteuerrechtlich ist die Mitunternehmerschaft, etwa eine betrieblich tätige Personengesellschaft, Gewinnermittlungssubjekt. Demnach führt die unentgeltlich in Form einer Schenkung erfolgte Übertragung eines Teils der KG-Beteiligung einer Kommanditistin an den Komplementär (samt dem Anteil am variablen Kapitalkonto) zu keiner Minderung oder Mehrung des Betriebsvermögens der KG und damit auch zu keiner Entnahme oder Einlage iSd § 4 Abs 1 EStG (damit auch keine Berücksichtigung der Schenkung als betriebsnotwendige Einlage des Komplementärs bei der Ermittlung des Anstiegs des Eigenkapitals iSd § 11a EStG).

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