EStG 1988: § 4 Abs 1, § 24 Abs 1 (§ 23 Z 2)
VwGH 21. 12. 2010, 2009/15/0076
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Betriebs kann nach der sog Nettomethode oder der sog Bruttomethode ermittelt werden. Veräußert der Gesellschafter seinen Mitunternehmeranteil unter dessen Buchwert, so entsteht bei ihm ein Veräußerungsverlust (vgl Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch § 24 Tz 68 und 92).