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Missbräuchliche Gestaltung zwecks GrESt-Vermeidung

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2011/362ÖStZ 2011, 237 Heft 10 v. 16.5.2011

Soll ein Gastronomiebetrieb in GmbH-Form mit Liegenschaftseigentum vom Vater auf den Sohn übertragen werden, kann die Grunderwerbsteuer nicht dadurch umgangen werden, dass in Steuervermeidungsabsicht ein "Zwerganteil" an der Gesellschaft beim Vater verbleibt, der diese 1 % treuhändig für seinen Sohn hält (unter jederzeitigem Abtretungsanspruch des Sohns oder dessen Rechtsnachfolgers). Der VwGH hält zwar an seiner strikt formalen - die Steuerpflicht einer "wirtschaftlichen" Anteilsvereinigung ablehnenden - Rsp zu § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG fest, im vorliegenden Fall sah das Höchstgericht jedoch mangels beachtlicher außersteuerlicher Gründe den Tatbestand des § 22 Abs 1 BAO als erfüllt an und bestätigte insofern die Berufungsentscheidung (vgl UFS Innsbruck 25. 6. 2010, RV/0226-I/09, ÖStZ 2010/957):

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