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Pendeln zu mehreren Arbeitsstätten im Rahmen mehrerer Dienstverhältnisse

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2011/363ÖStZ 2011, 237 Heft 10 v. 16.5.2011

Der VwGH hat zugunsten einer Amtsbeschwerde erwogen, dass einem bei zwei Arbeitgebern (teilzeit)beschäftigten Steuerpflichtigen, der an 3 Tagen in der Woche die erste Arbeitsstätte aufsucht und nur an 2 Tagen in der Woche - und somit nicht überwiegend im Kalendermonat - zu seiner zweiten Arbeitsstätte fährt, kein zusätzliches Pendlerpauschale für das zweite Dienstverhältnis zusteht:

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