Nach der Verurteilung der Niederlande (vgl EuGH 3. 3. 2011, C-41/09 ) sind nun auch Österreich und Deutschland in Vertragsverletzungsverfahren wegen der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden, dh unabhängig vom Bestimmungszweck dieser Tiere, unterlegen.