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10%-Umsatzsteuersatz auf Reit- und Rennpferde ist EU-widrig

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2011/361ÖStZ 2011, 237 Heft 10 v. 16.5.2011

Nach der Verurteilung der Niederlande (vgl EuGH 3. 3. 2011, C-41/09 ) sind nun auch Österreich und Deutschland in Vertragsverletzungsverfahren wegen der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden, dh unabhängig vom Bestimmungszweck dieser Tiere, unterlegen.

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