NoVAG § 1 Z 3 (KFG 1967: § 82 Abs 8)
VwGH 28. 10. 2009, 2008/15/0276
Gemäß § 1 Z 3 NoVAG unterliegt der Normverbrauchsabgabe die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland. Als erstmalige Zulassung gilt ua die Verwendung eines Fahrzeugs im Inland, wenn es nach dem KFG zuzulassen wäre.