vorheriges Dokument
nächstes Dokument

NoVA-Pflicht für PKW, Zolltarifierung, Umbaumaßnahmen

JudikaturÖStZ 2010/362ÖStZ 2010, 169 Heft 7 v. 1.4.2010

NoVAG § 1 Z 3 und § 2 Z 2

VwGH 28. 10. 2009, 2008/15/0229

Gem § 2 Z 2 NoVAG gelten als der Normverbrauchsabgabe nach § 1 Z 3 NoVAG unterliegende Kraftfahrzeuge "Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur)".

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!