NoVAG 1991: § 6 Abs 6, UStG 1994: § 4 Abs 1
VwGH 17. 12. 2009, 2009/16/0100
Der Ansicht des beschwerdeführenden Finanzamts, wonach sich die aus dem Urteil des EuGH vom 29. 4. 2004, C-387/04 , Weigel/Weigel, ergebende Gemeinschaftswidrigkeit des Zuschlags zur Normverbrauchsabgabe nach § 6 Abs 6 NoVAG ausschließlich auf den Fall der "Einfuhr" von Gebrauchtfahrzeugen aus anderen Mitgliedstaaten beziehe, nicht jedoch für den Fall gelte, dass ein neues Fahrzeug eingeführt werde, kann nicht gefolgt werden. In beiden Fällen liegt nämlich der vom EuGH als Verstoß gegen Art 90 EG erkannte Zweck der Abgabenerhöhung nach § 6 Abs 6 NoVAG in Bezug auf die "Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zugunsten des ausländischen Fahrzeughandels" vor.