UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 9a und Abs 2, § 12 Abs 1 Z 1
VwGH 2. 9. 2009, 2005/15/0140
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus dem Kauf von bebauten Grundstücken ist, dass der Lieferant gem § 6 Abs 2 UStG zur Steuerpflicht des an sich nach § 6 Abs 1 Z 9a UStG unecht steuerbefreiten Grundstücksumsatzes optiert. Die Ausübung der Option erfordert zwar keine besondere Form, insbesondere keine eigene schriftliche Erklärung an das Finanzamt, sie kann auch für jeden Grundstücksumsatz gesondert erfolgen. Ausreichend (aber auch erforderlich) ist die Behandlung des Grundstücksumsatzes als steuerpflichtig in der Umsatzsteuervoranmeldung oder in der Umsatzsteuererklärung. Der bloße Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung führt zwar zur Steuerpflicht aufgrund der Rechnungslegung (sofern er nicht berichtigt wird), eröffnet dem Erwerber, der umsatzsteuerrechtlich auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausübung des Optionsrechts hat, aber noch nicht das Recht auf Vorsteuerabzug (vgl Ruppe, UStG³, § 6 Tz 249/5 und Tz 249/10).