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Standortvermietung für eine Mobilfunkanlage (Handy-Mast), kein Schadenersatz

JudikaturÖStZ 2010/259ÖStZ 2010, 117 Heft 5 v. 2.3.2010

EStG 1988: § 28 Abs 1 Z 1

VwGH 2. 9. 2009, 2008/15/0057 (früher: 2004/14/0118)

Ein im Rahmen eines Standortmietvertrages zur Errichtung und zum Betrieb einer Telekommunikationsanlage (Handy-Mast) bezahltes Entgelt (500.000 S in zwei Raten von jeweils 250.000 S) ist als Entgelt für die Benützung jener Liegenschaftsteile anzusehen, die für die Errichtung und den Betrieb der Telekommunikationsanlage erforderlich waren. Diese Einnahmen bilden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 28 Abs 1 Z 1 EStG.

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