EStG 1988: § 28 Abs 1 Z 1
VwGH 2. 9. 2009, 2008/15/0057 (früher: 2004/14/0118)
Ein im Rahmen eines Standortmietvertrages zur Errichtung und zum Betrieb einer Telekommunikationsanlage (Handy-Mast) bezahltes Entgelt (500.000 S in zwei Raten von jeweils 250.000 S) ist als Entgelt für die Benützung jener Liegenschaftsteile anzusehen, die für die Errichtung und den Betrieb der Telekommunikationsanlage erforderlich waren. Diese Einnahmen bilden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 28 Abs 1 Z 1 EStG.