Im Erkenntnis vom 28. 2. 2007, 2003/13/0064, hat der VwGH zu erkennen gegeben, dass er es nicht mehr ausschließt, dass es durch Gemeinschaftsrecht nötig sein könnte, einen Anrechnungsvortrag zu gewähren. Diese Entwicklung hat das BMF veranlasst, in EAS 3065 und sodann folgend in Z 1.4 der "Ergebnisse des Salzburger Steuerdialogs 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht" die Bereitschaft zu bekunden, "ein auf § 48 BAO gestütztes Entlastungsverfahren zum Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung einzuleiten, wenn das Vorliegen einer ausgleichsbedürftigen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte ausreichend dokumentiert wird." Dies vor allem deshalb, weil es als Aufgabe des Ansässigkeitsstaats angesehen wurde, für seine mit dem Welteinkommen zu erfassenden Steuerpflichtigen, den Eintritt internationaler Doppelbesteuerungen abzuwehren (VwGH 14. 3. 1990, 89/13/0115).